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25. Oktober 2011  
Studentenjobs

Tippen, telefonieren, Taxi fahren

Studentenjobs sind sehr vielfältig: Ob als Kellner in der Szenebar, als Sekretärin oder selbständig von zu Hause aus. Dabei herrscht oftmals Verwirrung über die anfallenden Steuern und Sozialabgaben. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen.
Studentenjob Taxi fahren

Studentenjob: Taxifahrer © PhotoCase.com

Studentenjobs gehören für zwei Drittel der Studenten zum Alltag. Denn neben Miete, Studiengebühren und Lebenskosten will auch das schöne Leben finanziert werden: In den meisten Uni-Vierteln gibt es mehr Kneipen als Hörsäle, die Discos locken auch während der Woche mit Campus-Nights, und in den Semesterferien ist genügend Zeit fürs Reisen.

Studentenleben heißt deshalb auch: teures Leben. Da das Bafög oder die monatlichen Überweisungen von Papa und Mama nicht ausreichen, jobben über 60 Prozent der Studenten; im Schnitt verdienen sie sich 308 Euro im Monat dazu. Bei der Jobsuche hilft das Internet, aber auch das gute alte Schwarze Brett in der Uni, die Tageszeitung und das örtliche Arbeitsamt.

Studentenjob: Weniger ist manchmal mehr

Generell dürfen Studenten soviel arbeiten, wie sie wollen und mit dem Studium vereinbaren können. Allerdings erhalten Studenten Sonderkonditionen in der Sozialversicherung, wenn sie höchstens 20 Stunden die Woche arbeiten: es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Für Studenten, die BAföG beziehen gilt eine Einkommensgrenze von insgesamt 4.800 Euro im Jahr, das sind 400 Euro im Monat. Studenten, die mehr jobben, müssen damit rechnen dass das Bafög gekürzt wird. Die Summe kann aber auch komplett in den Semesterferien verdient werden, wenn man sonst nicht arbeitet.

Generell gilt: Verdient ein Student mehr als 4.800 Euro, werden zumindest Rentenbeiträge fällig. Lohnsteuern müssen hingegen erst abgeführt werden, wenn das Jahres-Einkommen den Grundfreibetrag von 8.004 Euro übersteigt. Wer diese Grenze übersteigt, bekommt auch kein Kindergeld mehr.

  1. Teil: Weniger ist manchmal mehr
  2. Teil: Minijob, Studentische Hilfskraft oder „Kurzfristige Beschäftigung“?
Schlagworte:
 
StudienfinanzierungStudentenjobBafög

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