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26. Oktober 2011  
Studium- und Ausbildungskosten sind steuerlich nicht absetzbar

Doch kein Steuersegen für Studierende und Azubis

Studierende und Azubis in ganz Deutschland hatten sich über die Entscheidung des Bundesfinanzhofs gefreut, nach der sie die Kosten für ihre Erstausbildung rückwirkend von der Steuer absetzen können sollten. Doch nun hat die Bundesregierung das Urteil wieder aufgehoben.
Ausbildungskosten

Studium- und Ausbildungskosten können in der Steuererklärung künftig doch nicht als als Werbungskosten abgesetzt werden. © Rolf van Melis / pixelio.de

Überraschend gab der Bundesfinanzhof Mitte August bekannt, dass die Kosten für ein Studium oder eine Ausbildung künftig in voller Höhe und mindestens vier Jahre lang rückwirkend steuerlich als absetzbare Werbungskosten für eine spätere Berufstätigkeit  geltend gemacht werden können. Ein Urteil, das notorisch klammen Studierenden und Azubis bald ein wenig Geld zurück in die Kasse zu spülen schien, konnten sie doch die Kosten für die Miete am Studien- oder Ausbildungsort, Studiengebühren, Fahrten zwischen Wohnung und Hochschule sowie für Computer, Bürobedarf und Bücher schon während ihrer Ausbildung absetzen.

Doch zu früh gefreut: Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Gesetz nun wieder gekippt. Die Begründung: Die erste Berufsausbildung und das Erststudium seien der "privaten Lebensführung" zuzuordnen und zählen daher nicht mehr zu den Werbungskosten, da sie somit der Bildungsförderung und nicht der Arbeitsförderung unterliegen. Nachträgliche steuerliche Vergünstigungen für Studierende und Azubis sind damit wieder vom Tisch.

Kleiner, aber schwacher Trost: Im Jahre ihrer Entstehung können die Ausbildungskosten – wie schon vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs – als Sonderausgaben angerechnet werden. Der entsprechende Höchstbetrag wird ab dem kommenden Jahr von 4000 auf 6000 Euro angehoben. Das ist allerdings ausschließlich für Studenten nützlich, die während des Studiums jobben und dabei überdurchschnittlich viel verdienen. Das Einkommen der meisten Studenten dürfte für nennenswerte Steuerersparnisse aber zu gering sein. Anders als beim Werbungskostenabzug können Steuerzahler die Sonderausgaben nämlich nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.

Schlagworte:
 
AusbildungskostenSteuerStudienfinanzierung

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