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4. August 2008

Bafög

Geld vom Staat

Egal, ob Schule, Uni oder Abendgymnasium: Eine Ausbildung ist teuer. Um trotzdem jedem ein Studium oder eine schulische Ausbildung zu ermöglichen, fördert der Staat junge Menschen mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) und zahlt ihnen jeden Monat bares Geld. Wir erklären, was du tun und wissen musst, damit auch du davon profitierst.

 

Was ist eigentlich Bafög?

© Photocase.de

Eine Ausbildung kostet Geld. Egal, ob Schüler, Studenten oder Azubis: Wer sich auf das spätere Berufsleben vorbereitet, verfügt in der Regel mehrere Jahre lang über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen. Die Ausgaben sind jedoch trotzdem hoch. Miete, Telefon, Bücher und andere Kosten summieren sich schnell auf mehrere hundert Euro – Monat für Monat. In vielen Fällen übernehmen daher die Eltern die Finanzierung eines Studiums oder den Besuch einer Berufsfachschule, und viele Studenten verdienen sich durch Nebenjobs noch etwas dazu. Damit diejenigen, deren Eltern sich die Finanzierung einer Ausbildung nicht leisten können, nicht benachteiligt werden und trotzdem studieren oder eine Berufsfachschule besuchen können, wurde in Deutschland in den Siebzigerjahren beschlossen, die Kinder einkommensschwacher Eltern finanziell zu unterstützen. Während Schüler diese Zuschüsse vom Staat nicht zurückzahlen müssen, bekommen Studenten in der Regel nur die Hälfte der Leistungen "geschenkt", die andere dagegen als zinsloses Darlehen. Die genauen Details dieser Förderungen sind im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: Bafög) geregelt.

 

Zur ersten Orientierung haben wir die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst:

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

  • Deine Ausbildung muss nach dem Bafög förderungsfähig sein. Dies gilt für Studien an staatlichen (in manchen Fällen auch an privaten) Hochschulen, für den Besuch von Berufsfachschulen, Akademien und Einrichtungen des zweiten Bildungswegs (z.B. Abendschulen oder Kollegs). In Ausnahmefällen kann auch der „normale“ Schulbesuch ab der zehnten Klasse gefördert werden. Azubis in einer betrieblichen/dualen Ausbildung haben keinen Anspruch auf Bafög, aber – unter bestimmten Voraussetzungen – auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit.
  • Als Empfänger musst du unter 30 Jahre alt sein. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: So können beispielsweise Studenten, die aufgrund besonderer familiärer und persönlicher Gründe ihr Studium erst spät beginnen konnten, elternunabhängiges Bafög erhalten.
  • Du musst die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Außerdem können Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit einem deutschen Elternteil und Wohnsitz in Deutschland, Ausländer mit schon länger in Deutschland erwerbstätigen Eltern und – unabhängig von der Erwerbssituation der Eltern - ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, gefördert werden.
  • Du darfst noch keine förderfähige Ausbildung abgeschlossen haben, denn Bafög-Leistungen gibt es nur für die Erstausbildung. Hier sind allerdings Ausnahmen möglich, daher sollte man im Zweifelfall beim zuständigen Bafög-Amt nachfragen.
  • Du darfst im Studium nicht nach dem dritten Fachsemester den Studiengang gewechselt oder einen Ausbildungsabbruch hinter dir haben.
  • Das Einkommen deiner Eltern darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Man spricht in diesem Zusammenhang vom "anrechenbaren Einkommen", das unter oder nur knapp über den "Freibeträgen" liegen darf. Mit einem Bafög-Rechner kann man dies bereits im Voraus grob kalkulieren.
  • Wichtig ist außerdem dein monatliches Einkommen (z.B. durch Nebenjobs). Verdienst du zu viel, werden die Bafög-Leistungen verringert oder dein Anspruch erlischt sogar ganz. Derzeit dürfen Empfänger im Monatsschnitt 400 Euro dazuverdienen, ohne Ansprüche zu verlieren.
  • Hast du Kinder, erhöht sich deine monatliche Förderung, und zwar um 113 Euro für das erste und um 85 Euro für jedes weitere Kind.

Einkommen der Eltern und Höhe der Förderung

Ob du, wenn du alle persönlichen Voraussetzungen erfüllst und als Student oder Azubi eine förderungsfähige Ausbildung absolvierst, Bafög-Leistungen erhälst, hängt davon ab, ob deine eigenen finanziellen Mittel, die deines eventuellen Ehepartners und die deiner Eltern ausreichend sind, um deinen Ausbildungsbedarf zu decken. Unter Bedarf versteht das Bafög die Geldsumme, die jemand in der Ausbildung typischerweise für seinen Lebensunterhalt (z.B. Miete, Lebensmittel und Bekleidung) und seine Ausbildung (z.B. Lehrbücher und Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte) benötigt. Als monatlicher Bedarf sind im Bafög Pauschalbeträge definiert, deren Höhe von der Art der Ausbildungsstätte (z.B. Gymnasium, Universität) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) abhängig ist.

 

Die Pauschalbeträge nach Ausbildungsstätten:

 

1) Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

- bei den Eltern wohnend: keine Förderung

- auswärts wohnend: 383 Euro

 

2) Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

- bei den Eltern wohnend: 212 Euro

- auswärts wohnend (nur, wenn sie notwendig auswärts wohnen müssen): 383 Euro

 

3) Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:

- bei den Eltern wohnend: 383 Euro

- auswärts wohnend: 459 Euro

 

4) Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs:

- bei den Eltern wohnend: 389 Euro

- auswärts wohnend: 487 Euro

 

5) Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen:

- bei den Eltern wohnend: 414 Euro

- auswärts wohnend: 512 Euro

 

Für Praktikanten gilt der Bedarfssatz für die Ausbildung, mit der das Praktikum zusammenhängt.

 

Diese grundlegenden Bedarfssätze können durch Zuschläge ergänzt werden, beispielsweise für die Kranken- und Pflegeversicherung oder für Kinderbetreuung. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge kannst du als Studierender ohne Kind maximal 643 Euro monatlich einstreichen.

 

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