Schriftgröße Drucken Bookmark
Diesen Artikel bookmarken bei...
addthis.comdel.icio.usdigg.comFurlgoogle.comMister WongTechnoratiWistsYahooMyWebYiggIt
  Artikel versenden
26. September 2008

Bafög: Kinderbetreuungszuschlag ist kein Einkommen

Entlastung für studierende Eltern

Der Zuschlag, den Bafög-Empfänger mit Kind monatlich zu ihrer Bafög-Förderung enthalten, gilt nicht als Einkommen. Die Entscheidung, die heute im Bundestag getroffen wurde, entlastet das Bankkonto von vielen studierenden Eltern.
Bislang galten 113 Euro, die Bafög-Empfänger mit einem Kind über den normalen Bafoeg-Satz hinaus bekamen, als Teil des monatlichen Einkommens - und wurden auch als solche auf andere Sozialleistungen (z.B. Zuschüsse für die Betreuung in Kindertagesstätten) angerechnet. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, begrüßte die Entscheidung: "Jetzt ist sichergestellt, dass der Bafög-Kinderbetreuungszuschlag den Studierenden mit Kind tatsächlich für ihre studienbezogenen Mehraufwendungen zugute kommt und nicht zum Nullsummenspiel wird."

 

© S. Hainz / Pixelio.de


Bewertung wird gespeichert...
Bewertung: 5.0 von 5. Stimmen: 1
Klicke dafür auf die Sterne