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2. Juli 2009

Studium mit Meistertitel Hochschulen im Saarland

Nach dem Meister an die Uni

Die Hochschulen in Saarland öffnen sich für Meister, gleichzeitig wird es leichter, die fachgebundene Hochschulreife für Berufstätige in Ausbildungsberufen zu erlangen.

© Pixelio: Paul-Georg Meister

Der saarländische Landtag hat am 1. Juli 2009 eine Änderung der saarländischen Hochschulgesetze beschlossen. Danach wird künftig Meistern und Gleichgestellten der Zugang zu allen saarländischen Hochschulen geöffnet. Nach der Neuregelung können beruflich qualifizierte Bewerber, die eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit aufweisen, ein Probestudium aufnehmen oder eine Zugangsprüfung ablegen. Der bisher notwendige zusätzliche Nachweis der besonderen Qualifikation durch berufliche Weiterbildung entfällt.

„Die Hochschulen profitieren vielfältig von dem beruflichen Erfahrungswissen und der besonderen Motivation, die die Studienbewerber aus der beruflichen Bildung durch die Aufnahme eines Studiums einbringen", so der saarländische Wissenschaftsminister Joachim Rippel.

Die Gesetzesänderung setzt auch einen Vorschlag der Studierenden um und erweitert die Befreiungsmöglichkeiten von den Studiengebühren in den Fällen, in denen Studierende in den Gremien der Hochschulen oder in satzungsmäßigen Organen der Hochschulen mitwirken. Künftig können im AStA tätige Studierende bis zu drei Semester von der Zahlung der Studiengebühr befreit werden. Die bisherige Höchstdauer betrug zwei Semester. Diese Maßnahme dient der Stärkung der Selbstverwaltung der Hochschulen und wertet zugleich die Wahrnehmung dieses wichtigen studentischen Ehrenamtes auf.

Eine weitere Neuerung betrifft die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Die Vergabe von Stipendien in der staatlichen Graduiertenförderung erfolgt künftig in Zuständigkeit der saarländischen Hochschulen. Die Landesregierung setzt damit den Weg der Stärkung der Autonomie der Hochschulen fort.

 

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