- Grundbedarf: 310 Euro
- Mietpauschale: 197 Euro (maximaler anzurechnender Betrag)
- Bedarf für Arbeitskleidung: 11 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 33 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 13 Euro
- Gesamtbedarf: 564 Euro
Von Svens Gesamtbedarf wird nun seine monatliche Ausbildungsvergütung wieder abgezogen. Nicht angerechnet wird dabei ein Freibetrag von 52 Euro.
Gesamtbedarf: 564 Euro
minus anzurechnendes Einkommen (345 Euro - 52 Euro): 293 Euro
= Verbleibender Bedarf: 271 Euro
Nun wird das Einkommen von Svens Eltern herangezogen, die zusammen im Monat 2.450 Euro verdienen. Davon werden allerdings diverse Freibeträge abgezogen:
Einkommen der Eltern: 2.450 Euro
minus Freibetrag für die Eltern: 1.440 Euro
minus Freibetrag für die Schwester: 435 Euro
minus weiterer Freibetrag: 510 Euro
= Verbleibendes Elterneinkommen: 65 Euro
Von diesen 65 Euro bleiben dann auch noch 55 Prozent anrechnungsfrei (50% für die Eltern, 5% für die Schwester), so dass letztlich nur 29,25 Euro auf Svens Bedarf angerechnet werden:
Svens verbleibender Bedarf: 271 Euro
minus anzurechnendes Elterneinkommen: 29,25 Euro
= BAB: 241,75 Euro
Letztlich erhält Sven neben seiner Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 242 Euro Berufsausbildungsbeihilfe von der Arbeitsagentur.
Dauer und Antragstellung
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung. Über den Anspruch wird in der Regel für 18 Monate entschieden. Um die BAB zu erlangen, musst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur stellen. Sie kann zwar auch noch nach Beginn der Ausbildung beantragt werden, wird aber rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem du alle Leistungen beantragt hast.
Mehr Infos zur BAB gibt es
hier, und mit dem
Online-Fragebogen der Agentur für Arbeit kannst Du ermitteln, ob du voraussichtlich berechtigt bist, Ausbildungsbeihilfe zu erhalten.