Die Höhe der BAB
Erfüllst du all diese Bedingungen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit BAB beantragen. Die Höhe der BAB hängt dann von zwei Faktoren ab:
- deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und
- dem anzurechnenden Einkommen (deine Ausbildungsvergütung + das Einkommen deiner Eltern, jeweils exklusive eines Freibetrags).
Zunächst wird dein monatlicher Bedarf ermittelt, also festgestellt, wie viel Geld du für deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung benötigst. Dafür werden eine Mietpauschale, Kosten für Arbeitskleidung, Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohung und Arbeitsplatz und für Heimfahrten zu den Eltern addiert. Dazu kommt eine Pauschale, die in etwa so hoch ist, dass sie für Lebensmittel, Telefon und andere Dinge des Alltags ausreicht: der so genannte Grundbedarf.
Eine BAB erhältst du nur dann, wenn deine Ausbildungsvergütung und andere Einnahmequellen geringer sind als dein errechneter monatlicher Bedarf und deine Eltern (oder dein Ehepartner) nicht genug verdienen, um dich finanziell unterstützen zu können.
Um festzustellen, ob du BAB erhalten darfst, wird daher bei der Berechnung in einem ersten Schritt deine Ausbildungsvergütung von deinem Gesamtbedarf abgezogen. So wird ermittelt, wie viel Geld du über deine Ausbildungsvergütung hinaus brauchst. Anschließend wird das Einkommen deiner Eltern (und, falls vorhanden, deines Ehepartners) herangezogen: Übersteigt dieses eine bestimmte Grenze (die so genannte Freibetragsgrenze), verringert sich die Höhe deiner BAB um die Hälfte der Differenz zwischen Freibetrag und Einkommen. Das heißt also: Wenn das Einkommen deiner Eltern nicht sehr hoch ist und unter der Freibetragsgrenze liegt, zahlt dir die Arbeitsagentur jeden Monat den Betrag, den du brauchst, um die Lücke zwischen deiner Ausbildungsvergütung und dem für dich ermittelten Gesamtbedarf zu schließen. Ist das Einkommen deiner Eltern etwas höher als die Freibetragsgrenze, verringert sich deine BAB, und wenn das Einkommen der Eltern sogar deutlich über der Freibetragsgrenze liegt, bekommst du wenig oder gar keine BAB.
Die Freibetragsgrenze für das Einkommen deiner Eltern hängt davon ab, ob die verheirat und zusammenlebend oder dein Vater oder deine Mutter alleinstehend ist, und außerdem, ob sie neben dir noch weitere Kinder haben, die sie finanziell unterstützen.
Freibetragsgrenzen für das Einkommen der Eltern:
- Eltern, verheiratet und zusammenlebend: 1440 Euro
- Elternteil, alleinstehend 960 Euro
- Stiefelternteil 480 Euro
- Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen: 435 Euro
Freibetragsgrenzen für Ehepartner (und gleichgeschlechtliche Lebenspartner):
- Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner: 960 Euro
- Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen: 435 Euro
Beispielrechnung:
Sven, 19, wohnte bislang bei seinen Eltern in Stendal, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zum Chemikanten in Halle gefunden. Seine monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 345 Euro, seine Wohnung kostet ihn 230 Euro. Svens Gesamtbedarf setzt sich nun wiefolgt zusammen:
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