Testament - Richtig beraten - Nogossek & Ingenfeld
Für die Klärung von Vermögens- und Erbfolgen stehen dem Erblasser seitens des Gesetzgebers drei Möglichkeiten zur Verfügung, um seinen „letzter Wille“ geltend zu machen: das eigene Testament, das gemeinschaftliche und der Erbvertrag. Die üblichste Form ist die eines eigenen Testaments, es ist eine einseitige und letztwillige Verfügung des Erblassers.
Da sich bei dieser Form des Testaments die Auslegung einer eigenhändig erstellten Verfügung als schwierig erweisen kann, wenn die Anordnungen in diesen Schreiben nicht eindeutig sind, ist eine fachliche Beratung und Unterstützung z.B. durch einen Rechtsanwalt unabdinglich. Die Sozietät Nogossek & Ingenfeld aus Köln konzentriert sich unter anderem auf den Bereich Erbrecht und kann dort auf beachtliche Erfolge zurückblicken.
Für weitere Informationen zum Thema Testament und den Möglichkeiten der Regelung des Erbes, lassen Sie sich von uns beraten.
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