Eine ernste Sache - Steuerstraftat - Nogossek & Ingenfeld
Das Begehen einer Steuerstraftat, wie z.B. der einer Steuerhinterziehung, kann teilweise mit harten Strafen geahndet werden. Bei Ermittlungen zu einer Steuerstraftat ist es nötig, einen Experten an seiner Seite zu haben, der in dieser Situation kompetent berät und die bestmögliche Vertretung vor den Finanzbehörden bzw. Gerichten bietet. So können z.B. falsche oder unvollständige Angaben zu Einkünften von den Finanzbehörden als Straftat ausgelegt werden. Werden die Behörden gar absichtlich über zu versteuernde Einkünfte in Unkenntnis gelassen, so ist dies auf jeden Fall eine Straftat. Die Sozietät Nogossek & Ingenfeld aus Köln übernimmt im Bereich Steuerstrafrecht die Beratung und Vertretung. Die umfassenden Kenntnisse im Steuerrecht und den Tätigkeitsschwerpunkten Steuerstrafverfahren machen die Sozietät zu einer nationalen Kapazität auf diesem Gebiet.
Bei weiteren Fragen setzen Sie bitte sich mit uns in Verbindung: Steuerstraftat
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