Selbstanzeige?
Durch eine sogenannte "Selbstanzeige" besteht für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, rückwirkend Straftaten zu beseitigen und Straffreiheit zu erlangen. Gleichwohl sollte die Frage der Einreichung dieser in jedem Fall gut überlegt werden, da sie nicht in allen Fällen möglich und wirksam ist, auch zu verschiedenen, oftmals anfänglich nicht bedachten, weiteren Folgen führt.
Insoweit ist eine vorherige ausführliche Erörterung mit einem kompetenten und erfahrenen Berater unabdingbar.
|