Das Recht auf den Pflichtteil - Nogossek & Ingenfeld Köln
Der Pflichtteil ist der gesetzliche zugesicherte Erbanspruch für nahe Angehörige, welche im Testament des Erblassers nicht berücksichtigt oder ausgeschlossen worden sind. Für die Angehörigen ist ein Anspruch auf eine Mindestbeteiligung des hinterlassenen Erbes im Gesetz festgelegt. Ist man in der Situation, sich mit dem Tod eines Angehörigen auseinander setzen zu müssen oder denkt man daran die Erbfolge des eigenen Vermögens zu klären ist eine fachliche Beratung zur Vermeidung von Fehlern bei diesem sensiblen Thema erforderlich.
Die Sozietät Nogossek & Ingenfeld aus Köln hat sich unter anderem auf den Bereich Erbrecht spezialisiert. Schwerpunktmäßig wird das erbrechtliche Referat vom Kanzleisozius Herrn Rechtsanwalt Jörg Nogossek betreut, auf dessen Rat und langjährige praktische Erfahrung die Mandanten der Sozietät gerne zurückgreifen. Gerade zum Thema Pflichtteil und dem ganzen Bereich Erbrecht ist juristische Beratung und Vertretung durch eine fachliche Kompetenz mit gutem Verhandlungsgeschick besonders wichtig.
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