Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bei Kündigungsschutzklage - Nogossek & Ingenfeld in Köln

 
 

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber stellt sich oftmals die Frage, ob man dagegen vorgehen oder diese auf sich beruhen lassen soll. Um dies entscheiden zu können sollte man sich fachanwaltlich beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. jur. Gisbert Ingenfeld von der Sozietät Nogossek & Ingenfeld, ansässig in Köln, hat sich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert und übernimmt die Beratung und Vertretung beim Thema Kündigungsschutzklage.

Die Klage muss bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhoben werden sofern man die Unverhältnismäßigkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht gelten machen will. Dabei muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. In vielen Fällen ist diese erfolgreich und endet in einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da gegen die Rechtsmäßigkeit der Kündigung des Arbeitgebers in vielen Fällen zumindest Bedenken bestehen.

Weitere Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vermitteln.


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