Der Erbvertrag als Alternative zum Testament
Die Erbfolge kann statt der Verwendung eines eigenen oder gemeinschaftlichen Testaments auch mit einem Erbvertrag geregelt werden. Der Vertrag wird zwischen zwei Personen und zur Niederschrift eines Notars abgeschlossen. Hierbei ist zu beachten, dass im Vertrag eine Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses oder eine Auflage enthalten ist. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass alle früheren letztwilligen Verfügungen durch diesen Vertrag aufgehoben sind und nachträgliche Änderungen oder Neuregelungen nur in einem sehr engen Rahmen und nur unter sehr besonderen Vorraussetzungen möglich sind.
Wegen dieser und vieler anderer zu beachtender Bestimmungen ist es im Bereich Erbrecht sehr wichtig sich fachlich kompetent beraten zu lassen. Herr Rechtsanwalt Jörg Nogossek von der Sozietät Nogossek & Ingenfeld aus Köln ist schwerpunktmäßig auf Erbschafts-Angelegenheiten spezialisiert und berät und agiert in allen Bereichen des Erbrechts und zum Thema Erbvertrag.
Für mehr Informationen zum Thema Erbvertrag beraten wir Sie gern persönlich.
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