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Testamentsvollstreckung bei einer Erbengemeinschaft

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben und es entsteht so eine Erbengemeinschaft. Dabei kann jeder der Miterben über seinen Anteil verfügen, z.B. ihn verkaufen, jedoch nicht über einzelne Nachlassgegenstände, die er nur anteilsmäßig erben kann. Das schafft die Situation, dass die Miterben gemeinsam entscheiden müssen, was mit hinterlassenen Gegenständen geschieht. Das gemeinsame Verwalten des Nachlasses durch die Erben bereitet meist erhebliche Schwierigkeiten, da man sich oft nicht einig ist. Hat der Erblasser in seinem Testament keine Auflage, dass der Nachlass nicht vereinzelt werden darf - wie z.B. zum Erhalt eines Familienbetriebes, kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

Von der Sozietät Nogossek & Ingenfeld aus Köln hat sich Kanzleisozius Rechtsanwalt Jörg Nogossek schwerpunktmäßig auf den Bereich Erbrecht spezialisiert und kann auf eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Erbengemeinschaft und Testamentsvollstreckungen blicken.

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