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Bei Bedarf arbeiten wir im engen Verbund mit den weiteren Beratern des Mandanten zusammen. Unsere Mandanten werden so auch im Hinblick auf die nicht seltenen Wechselwirkungen zum Sozialrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht umfassend und kompetent beraten.

In einem ersten Beratungsgespräch besprechen wir umfassend das Anliegen des Mandanten. In diesem zeigen wir dem Mandanten auf, wie eine - auch wirtschaftlich tragfähige - Lösung aussehen könnte. Sodann erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine Strategie, um die Interessen des Mandanten bestmöglich durchzusetzen.

Diese Strategie wird von uns sodann konsequent umgesetzt und - im Rahmen eines fortwährenden Prozesses - immer wieder kritisch überprüft. 08/15-Lösungen lehnen wir ab!

Unsere Mandanten werden von uns umfassend informiert. Von jedem Schreiben erhalten Sie unmittelbar eine Abschrift. Besprechungstermine können - sollte eine Frage für eine tele-fonische Klärung zu umfänglich sein - auch kurzfristig vereinbart werden. Selbstverständlich bieten wir bei Bedarf Termine außerhalb der allgemeinen Bürozeiten an und nehmen auch gerne Beratungstermine in den Unternehmen selbst wahr.

 
 






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