Bei Bedarf arbeiten wir im engen Verbund mit den weiteren Beratern des Mandanten zusammen.
Unsere Mandanten werden so auch im
Hinblick auf die nicht seltenen Wechselwirkungen zum Sozialrecht, Steuerrecht und
Gesellschaftsrecht umfassend und kompetent beraten.
In einem ersten Beratungsgespräch besprechen wir umfassend
das Anliegen des Mandanten. In diesem zeigen wir dem Mandanten
auf, wie eine - auch wirtschaftlich tragfähige - Lösung
aussehen könnte. Sodann erarbeiten wir gemeinsam mit unseren
Mandanten eine Strategie, um die Interessen des Mandanten bestmöglich
durchzusetzen.
Diese Strategie wird von uns sodann konsequent umgesetzt und
- im Rahmen eines fortwährenden Prozesses - immer wieder
kritisch überprüft. 08/15-Lösungen lehnen wir
ab!
Unsere Mandanten werden von uns umfassend informiert. Von jedem
Schreiben erhalten Sie unmittelbar eine Abschrift.
Besprechungstermine können - sollte eine Frage für eine
tele-fonische Klärung zu umfänglich sein - auch kurzfristig
vereinbart werden. Selbstverständlich bieten wir bei Bedarf Termine außerhalb
der allgemeinen Bürozeiten an und nehmen auch gerne Beratungstermine in den Unternehmen selbst wahr. |