Die letzte Chance
Jahr für Jahr versuchen tausende Bewerber, sich per Studienplatzklage einen Studienplatz zu erstreiten. Meistens sind die Kosten hoch und die Chancen gering.Stefan Holzbrecher, Julia Kunze
Oliver Lanz* hat 2.000 Euro in seinen Traum investiert, doch der Traum ist geplatzt. Der heute 26-Jährige wollte Medizin studieren, doch mit seiner Abi-Note von 2,2 hätte er zweieinhalb Jahre lang auf einen Studienplatz warten müssen. Er schrieb sich in einem anderen Fach ein, aber das Medizinstudium blieb sein größter Wunsch. Mit Hilfe eines Anwalts versuchte er schließlich, einen Studienplatz auf dem Rechtsweg zu erstreiten – an zehn Universitäten gleichzeitig, um die Chancen zu erhöhen.
Universitäten und Gerichte kennen tausende Olivers. Rund 30.000 so genannte Studienplatzklagen gehen Jahr für Jahr bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ein, die meisten davon für die Fächer Medizin und Zahnmedizin. Im juristischen Sinne ist das, was vielen als Studienplatzklage bekannt ist, allerdings gar keine Klage, sondern ein "Eilverfahren" – ein Rechtsweg, der schneller zu einer Entscheidung führt als eine Klage. Zu Beginn des Verfahrens wirft der Studienplatzbewerber einer Hochschule vor, weniger Studienplätze vergeben zu haben, als sie hätte vergeben müssen. Mit einem "Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität" fordert er einen dieser nicht bereitgestellten Studienplätze ein. Ein Verwaltungsgericht muss daraufhin überprüfen, ob die Hochschule tatsächlich ihre Studienplatzkapazitäten falsch berechnet oder angegeben hat.
Es geht also darum, durch eine Art Hintertür ins Studium zu gelangen, indem man sich auf einen Studienplatz bewirbt, den es laut Hochschule gar nicht gibt. Die Erfolgsquoten sind dabei von Studiengang zu Studiengang und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich: In den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin stehen die Chancen schlecht, denn hier sind die Berechnungen für die meisten Universitäten Routine. Entsprechend selten kommt ein Gericht zu einem anderen Ergebnis als die Hochschule und verpflichtet diese, weitere Studienplätze einzurichten. Ist dies doch einmal der Fall, werden die neuen Plätze unter allen Klägern verlost. Dabei kommen oft hunderte Antragsteller auf jeden zusätzlichen Studienplatz.
"Wenigstens habe ich alles versucht"
Auch Oliver Lanz hatte kein Glück: Zwar hatte sein Anwalt die Erfolgs-chancen anfangs auf fünfzig Prozent beziffert. Am Ende jedoch ging er leer aus und blieb, trotz Rechtschutzversicherung, auf Kosten von 2.000 Euro sitzen. Bereut hat er seine Klage aber nicht: "So muss ich mir später wenigstens nicht vorwerfen, nicht alles versucht zu haben."
Doch nicht immer stehen die Chancen schlecht: An neuen Hochschulen oder Fakultäten, deren Studienkapazitäten sich noch im Aufbau befinden, wird die Anzahl der Studienplätze manchmal vergleichsweise willkürlich festgelegt. Hier haben Anträge mehr Aussicht auf Erfolg. Und auch in kleineren, lokal zulassungsbeschränkten Studiengängen, bei denen ein Antragsteller mit nur wenigen anderen Bewerbern konkurriert, kann eine Studienplatzklage sogar mit geringem Aufwand erfolgreich sein.
Studienplatzkläger sind unbeliebt
Einer, der es geschafft hat, ist Clemens Bauer*. Auch seine Abi-Note war nicht gut genug für einen Studienplatz in Medizin, und auch er versuchte sein Glück per Studienplatzklage. Heute steht der 27-Jährige kurz vor dem Abschluss seines Studiums an der Universität Dresden – und ist dennoch unsicher, ob er den Weg der Studienplatzklage noch einmal gehen würde: „Damals wurden 32 Plätze unter 1.200 Klägern verlost – das war wie Lotto spielen.“ Im Studium selbst haben einige Kommilitonen, Dozenten und Professoren ihn und die anderen erfolgreichen Kläger dann immer wieder spüren lassen, dass sie alles andere als erwünscht sind, wohl, weil durch sie die ohnehin schon überfüllten Hörsäle noch voller würden. Ein Professor kennzeichnete die Nachrücker sogar in den Anwesenheitslisten seiner Veranstaltungen. "Wir haben uns gefühlt wie gebrandmarkt. Erst, als ein Freund von mir einen Anwalt eingeschaltet hat, wurden die Listen geändert", erinnert sich Clemens.
In Internetforen findet man viele Berichte wie seinen, doch nur wenige Bewerber lassen sich davon abschrecken. Wie hoch die Zahl der einzelnen Kläger hinter den jährlich 30.000 Anträgen ist, weiß niemand so genau. Die meisten verklagen, wie Oliver Lanz, fünf, zehn oder fünfzehn Universitäten gleichzeitig.
Doch das könnte sich bald ändern: Seit dem Wintersemester 2009/2010 lassen Universitäten in Baden-Württemberg Studienplatzklagen nur noch dann zu, wenn der Kläger die betreffende Uni bereits in seiner Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung in der Liste seiner sechs Wunsch-Unis angegeben hat. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern, und andere Bundesländer werden vermutlich bald nachziehen. "Wer eine Studienplatzklage in Betracht zieht, muss dann schon bei der Bewerbung darauf achten, nur Universitäten anzugeben, bei denen die Erfolgschancen einer Klage hoch sind", erklärt Rechtsanwältin Britta Tornow, die sich mit ihrer Kanzlei unter anderem auf Studienplatzklagen spezialisiert hat.
Die Chancen, sich in den bundesweit beschränkten Fächern einen Studienplatz juristisch zu erstreiten, könnten also noch kleiner werden. Abiturienten ohne Spitzen-Abi bleibt dann erst recht nur noch die Möglichkeit, sich für ein anderes Studienfach zu entscheiden. So wie Oliver Lanz: Er studiert heute Jura.
*Name von der Redaktion geändert
- Section: Die Hintertür zum Studium
- Section: So funktioniert eine Studienplatzklage
- Lehrstellenbörsen im Vergleich: Ausbildungsplätze online finden
- Bewerbung für einen Studienplatz: Wie beschränkt ist mein Studiengang?
- Bewerbung für ein duales Studium: Bewerben hoch 2
- Der Lebenslauf: Herzstück der Bewerbung
- Bewerbungs-FAQ: Antworten auf Bewerbungsfragen



