Wie viel ist fair?
Müssen Praktika eigentlich bezahlt werden? Und, falls ja, wie viel Geld sollte man fordern? Feste Regeln gibt es dafür leider nicht. Trotzdem stehen die Chancen auf eine kleine Aufwandsentschädigung nicht schlecht.
Da es bislang keine gesetzlichen Regelungen für Praktika gibt, ist auch nirgendwo festgeschrieben, ob, und falls ja, wie sie vergütet werden sollen. Grundsätzlich ist also kein Arbeitgeber verpflichtet, seinen Praktikanten zu bezahlen. Immerhin handelt es sich bei einem Praktikum nicht um ein festes Arbeitsverhältnis. Es darum, einem jungen Menschen für eine kurze Zeit Enblicke in einen bestimmten Beruf zu gewähren.
Dennoch werden heute viele Praktika mit einer kleinen Aufwandsentschädigung vergütet, insbesondere studienbegleitende Praktika, die sich über mehrere Monate erstrecken. "300 Euro pro Monat sind aus unserer Sicht ein guter Mindestbetrag", sagt René Rudolf, Bundesjugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). "Schließlich profitiert das Unternehmen ja auch von der Unterstützung des Praktikanten." Außerdem müsse er für ein Uni-Pflichtpraktikum gegebenenfalls seinen Nebenjob unterbrechen, mit dem er sich sein Studium und seinen Lebensunterhalt verdiene.
Schülerpraktika müssen hingegen nicht vergütet sein, da sie meistens nur ein paar Tage oder maximal wenige Wochen dauern. "Wenn der Praktikant trotzdem ein paar Euro bekommt - um so besser", sagt René Rudolf.
- Ausbildungs-/Praktikumsplatz-Recherche: Wer suchet, der findet
- Interview mit Buchautor Markus Henrik: "Die Ausbeutung hat System"
- Auslandsaufenthalt und Erfolg im Beruf: Auslandsstudium = Berufserfolg?
- Praktikum im Ausland: Goldene Regeln fürs Auslandspraktikum
- Praktikumsprogramm PRAXES : Autonomes Praktikum in Frankreich


