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17. September 2009  
Neue Jura-Studiengänge mit Bachelor-Abschluss

Juristen ohne Staatsexamen

Es gibt immer mehr juristische Bachelor-Studiengänge, insbesondere mit dem Schwerpunkt Wirtschaft. Wer Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden will, kommt allerdings am Staatsexamen (noch) nicht vorbei. Stefan Moskopp
Bachelor of Laws

Wer sich für Jura interessiert kann mittlerweile einen Bachelor of Laws studieren. Wer Richter oder Rechtsanwalt werden möchte, benötigt nach wie vor das Staatsexamen. © misterQM / photocase.com

Es gibt sie auch heute schon: Juristen ohne Staatsexamen. Die damalige Fachhochschule Lüneburg war die erste Hochschule in Deutschland, die schon in den 90er Jahren auf die gestiegene Juristen-Nachfrage der Wirtschaft reagierte und den Studiengang "Wirtschaftsjurist" mit dem Abschluss "Diplom-Jurist" ins Leben rief. Weitere  Hochschulen folgten, inzwischen sind die meisten dieser Diplom-Studiengänge auf Bachelor umgestellt worden.

 

Juristen können nicht rechnen, Betriebswirte kennen sich nicht mit Paragrafen aus, lautet ein altes Vorurteil unter Firmenchefs. Und genau hier setzen die Wirtschaftsrecht-Studiengänge an: Durch die Verbindung ökonomischer Kompetenz und solider Rechtskenntnisse werden Wirtschaftsjuristen den konkreten Bedürfnissen von Unternehmen eher gerecht als die klassischen Juristen, deren Studium auf eine spätere Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt  angelegt ist.

 

Innovativer Studiengang in Mannheim

Zu der Kombination aus Jura und Wirtschaft hat die Universität Mannheim vor kurzem einen ganz besonderen Studiengang eingerichtet: Wer den Bachelor-Studiengang  Unternehmensjurist belegt, kann in sechs Semestern den Jura-Bachelor inklusive BWL erlangen, aber zusätzlich später auch noch das Staatsexamen ablegen. In der Bachelorprüfung  absolvieren die Teilnehmer des neuen Studiengangs den zivilrechtlichen Teil des Staatsexamens genauso wie die Studenten des klassischen Jura-Studiengangs. Wem der "Bachelor of Laws" (LL.B.) nicht reicht, kann anschließend in einem viersemestrigen Aufbaustudiengang die beiden anderen Rechtsgebiete, Öffentliches Recht und Strafrecht,  nachholen und die Erste Juristische Staatsprüfung ablegen. Dabei wird der zivilrechtliche Teil aus dem Bachelor angerechnet. So vermeiden die Studenten das so gefürchtete Blockexamen, bei dem sie in zwölf Tagen sechs Klausuren über jeweils fünf Stunden schreiben müssen: drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht.

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Bachelor of LawsJuraRechtRechtswissenschaft

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