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23. Mai 2012  
Berufswelt Recht

Beruf: Recht haben

Jura ist eines der beliebtesten Studienfächer. Doch das Studium ist hart und die Konkurrenz groß. Nur die besten Absolventen haben hinterher die Chance, als Richter, Staatsanwalt oder als Anwalt in einer renommierten Kanzlei zu arbeiten. Besser sieht der Arbeitsmarkt für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aus.
Vom Anwalt bis zum Rechtspfleger: Rechtsberufe sind vielfältig. © fotolia.com / Nicolas José Schirado

Vom Anwalt bis zum Rechtspfleger: Rechtsberufe sind vielfältig. © fotolia.com / Nicolas José Schirado

Juristen beschäftigen sich mit der Anwendung von Gesetzen. Sie werden praktisch überall gebraucht, denn es gibt so gut wie keinen Bereich, der ohne Vorschriften auskommt. Wer einen der klassischen juristischen Berufe, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar ausüben möchte, muss nach Studium, das mindestens acht Semester dauert, und dem an-schließenden Ersten Staatsexamen noch ein zweijähriges Referendariat und das Zweite Staatsexamen absolvieren. Erst durch das Zweite Staatsexamen wird man zum „Volljurist“.

Der Rechtsanwalt berät seinen Mandanten über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und die anfallenden Kosten. Kommt es zu einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren, wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Der Staatsanwalt ist für die Verfolgung von Straftaten verantwortlich. Er leitet Ermittlungsverfahren und erhebt vor Gericht Anklage. In der Verhandlung tritt er als Vertreter der Anklage auf, wirkt an der Beweisaufnahme mit und hält zum Abschluss ein Plädoyer. Der Richter leitet Gerichtsverfahren und fällt als neutrales und unabhängiges Organ am Ende das Urteil. Notare sind unter anderem für die Beurkundung von Verträgen oder Vollmachten zuständig.

Um als so genannter Wirtschaftsjurist zu arbeiten, muss man nicht unbedingt Volljurist sein – wichtiger als Staatsexamen und Referendariat sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Die kann man sich entweder nach dem Jurastudium als Zusatzqualifikation aneignen oder aber gleich Wirtschaftsrecht studieren. Wirtschaftsjuristen vereinigen betriebs- und volkswirtschaftliches Wissen mit rechtswissenschaftlicher Kompetenz.

Man muss nicht unbedingt Jura studiert haben, um mit rechtlichen Angelegenheiten zu tun zu haben. Auch Rechtspfleger, Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
haben täglich mit juristischen Fällen zu tun. Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Dienstes, die an Gerichten arbeiten. Dort entscheiden sie unter anderem über Vormundschaften oder regeln Mahnverfahren.  
Zu den Aufgaben von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gehören beispielsweise der Schriftverkehr, die Terminvereinbarung, die Einhaltung von Fristen, das Ausfüllen von Anträgen, die Buchhaltung und natürlich der Umgang mit den Mandanten.

In allen Rechtsberufen ist die Kommunikation das A und O – ob mit Mandanten, Kollegen oder dem Chef, sei es direkt in der Kanzlei oder am Telefon. Freude am Umgang mit Menschen, Belastbarkeit, Organisationsgeschick und Zuverlässigkeit sind weitere wichtige Voraussetzungen, um erfolgreich im Rechtsbereich zu arbeiten.

www.juramagazin.de
www.juracafe.de
www.jurawelt.com/studenten
www.wirtschaftsrecht-studieren.com
www.recht-clever.info
www.foreno.de
www.anwaltverein.de
www.anwaltzentrale.de
www.reno-bundesverband.de

Schlagworte:
 
RechtJuraAnwaltRichter

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