Azubis ohne Grenzen
Im Studium ist es ganz normal, ein Auslandssemester einzulegen. Schwieriger gestaltet sich der Gang über die Grenze in einer Berufsausbildung. Doch auch für Azubis sind Auslandsaufenthalte möglich.
Das Problem
Das duale Ausbildungssystem in Deutschland mit dem regelmäßigen Wechsel zwischen Praxis im Unternehmen und Unterricht in der Berufsschule gibt es sonst fast nirgendwo auf der Welt. In den meisten Ländern findet Berufsausbildung an privaten oder staatlichen Schulen statt. Die Inhalte und Prüfungsordnungen unterscheiden sich von denen in Deutschland. Das macht die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsphasen oder sogar kompletten Berufsabschlüssen fast unmöglich.
Recht auf Ausland
Dennoch steht seit 2005 schwarz auf weiß im Berufsbildungsgesetz, dass Azubis einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland verbringen dürfen und die dort erbrachten Leistungen in Deutschland anerkannt werden. Ein bundesweit einheitliches Austausch- oder Stipendienprogramm gibt es jedoch nicht. Wer sein Recht auf einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen will, muss viel selbst recherchieren, organisieren und beantragen. Es lohnt sich jedoch, Ausbilder im Betrieb oder Berufsschullehrer um Hilfe zu bitten und sich bei ihnen nach Austausch- bzw. Praktikantenprogrammen erkundigen. Solche Programme beinhalten meist Vorbereitungskurse in Deutschland und können über das EU-Bildungsstipendium Leonardo da Vinci finanziell gefördert werden.
Rahmenbedingungen für Azubis im Ausland
- Maximal ein Viertel der Ausbildung kann im Ausland absolviert werden.
- Ein Auslandsaufenthalt muss als Ausbildungsmaßnahme in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden.
- Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts zahlen. Der aufnehmende Betrieb kann einen Teil davon übernehmen.
- Kosten für Reise und Unterkunft muss der Azubi tragen. Förderprogramme wie Leonardo da Vinci helfen bei der Finanzierung.
- Der Azubi muss eine Freistellung der Berufsschule beantragen und den versäumten Stoff nacharbeiten.
- Das Berichtsheft muss auch im Ausland geführt werden.
Der Europass
Damit die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Rückkehr auch Anerkennung in Deutschland finden, hat die Europäische Union den Europass erfunden. Dort werden die Inhalte, die Ziele und die Dauer des Auslandsaufenthalts dokumentiert. Der Pass vermittelt damit einen genauen Überblick über den Umfang der internationalen Erfahrung.
Link-Tipps
- Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur mit Beispielen für Auslandsaufenthalte während der Ausbildung sowie Infos zu Bildungssystemen in anderen Ländern
- Datenbank mit Austausch- und Praktikantenprogrammen für Auszubildende
- Infoportal des Deutschen Industrie- und Handelskammertags mit Materialien wie Muster-Bewerbungen fürs Ausland oder Checklisten für die Planung des Auslandsaufenthalts
- Finanzierung eines Auslandsstudiums: Wie zahl' ich das bloß?
- Bafög, Studienkredit, Nebenjob und andere Quellen zur Studienfinanzierung: Woher kommt das Geld fürs Studium?
- Stipendien und Stiftungen in der Übersicht: Nicht nur für Überflieger
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Finanzspritze für die Ausbildung
- Online-Portal MyStipendium.de bietet Informationen zur Studienfinanzierung: Mehr als nur die üblichen Verdächtigen


